Hausordnung

Circle Jam Festival in Klagenfurt | Austria

Am gesamten Veranstaltungsgelände gilt die folgende Hausordnung. Es gibt auch eine englische Version, im Zweifelsfall ist die deutsche Version heranzuziehen.

1. Haftung:

Der Veranstalter übernimmt nach Veranstaltungsende keinerlei Haftung der Besucher, welche sich noch am Veranstaltungsgelände befinden bzw. wieder nach Sperre dieses betreten. Die Besucher haben sich strikt an die Badezeit (siehe Punkt 7c) zu halten und nach Ende der Öffnungszeit das Festivalgelände zu verlassen.

2. Ausweis:

Jeder Gast ist verpflichtet einen gültigen amtlich anerkannten Lichtbildausweis mitzuführen.

3. Festivalgelände:

a. Alle Besucher der Veranstaltungsorte müssen sicherstellen, dass sie das Wohl anderer nicht beeinträchtigen, gefährden oder stören. Außerdem sollten sie darauf achten, dass keine Schäden an den Strukturen, Einrichtungen, Geräten oder Objekten entstehen.
b. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass alle Teilnehmer bei aufkommendem Unwetter (z.B. Starkregen, Sturm, Blitzschlag) eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen. Insbesondere sollte der Aufenthalt unter Bäumen sowie in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten oder Zelten vermieden werden, da dies eine potenzielle Gefährdung darstellen kann.
c. Jegliche Form von Gewalt ist auf der Veranstaltung streng untersagt. Wer dagegen verstößt, wird sofort vom Veranstaltungsort verwiesen und gegebenenfalls bei den entsprechenden Behörden angezeigt.
d. Der Schallpegel bei dieser Veranstaltung liegt über 93 dB und kann das Gehör gefährden. Es wird dringend empfohlen, insbesondere in der Nähe der Bühnenbereiche Gehörschutz zu tragen. Kostenlose Gehörschutzmittel sind beim Info Point auf dem Gelände erhältlich.

4. Campingregeln:

a. Camping ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die markierten Wege (Fluchtwege) müssen jederzeit freigehalten werden. Bitte beachten Sie die Anweisungen des Sicherheitspersonals und der Mitarbeiter vor Ort.
b. Das Camping ist ausschließlich für Personen ab 18 Jahren gestattet.
c. Jegliche Art von offenem Feuer ist im Campingbereich strengstens verboten. In den Campingbereichen ist es untersagt, mit Gas oder Holzkohle zu kochen oder zu grillen.
d. Die Mülltrennung ist Pflicht. Nutzen Sie bitte die bereitgestellten Müllcontainer und entsorgen Sie die Abfälle ordnungsgemäß.
e. Die Nutzung von Glasbehältern auf dem Campinggelände ist nicht gestattet. Bitte verwenden Sie stattdessen Plastik- oder Aluminiumbehälter.
f. Bei Abreise ist es Pflicht den Platz so zu hinterlassen, wie er aufgefunden wurde. Zelte, Müll, Gegenstände, etc. müssen mitgenommen oder in den vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden.
g. Für Schäden jeglicher Art, die Besucher auf dem Campingplatz erleiden, übernimmt der Veranstalter nur dann die Verantwortung und Haftung, wenn der Schaden von den Veranstaltern oder ihren Vertretern oder Helfern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Organisatoren haften daher auch nicht für Personen- und Sachschäden.
h. Fahrzeuge jeglicher Art sind verboten. (Autos, Motorroller, Elektroroller, Fahrräder etc.)
h. Der Veranstalter des Circle Jam Festivals kann nicht für Schäden, Verlust oder Diebstahl sowie für sonstige Unfälle am gesamten Gelände haftbar gemacht werden.

5. Parken

a. Parken Sie ausschließlich in den dafür vorgesehenen Festivalparkbereichen. Befolgen Sie die Anweisungen der Parkplatzanweiser für eine effiziente Platznutzung.

b. Camping oder Grillen auf den Parkplätzen ist nicht gestattet.

c. Es gilt die StVO (Straßenverkehrsordnung): Alle Verkehrsteilnehmer auf dem Festivalgelände müssen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung beachten. Verstöße können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Durch das Parken auf dem Festivalgelände erklären sich die Besucher mit der Einhaltung dieser Parkregeln und der StVO einverstanden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder Vandalismus an Fahrzeugen auf dem Parkplatzgelände. Fahrzeughalter parken auf eigenes Risiko, und die Festivalveranstalter lehnen jegliche Verantwortung für mögliche Schäden oder Verluste ab.

6. Umweltschutz:

a. Bitte respektieren Sie die Natur. Verlassen Sie Ihr Lager und das Festivalgelände so, wie Sie es vorgefunden haben.
b. Das Rupfen von Pflanzen, das Fällen von Bäumen, das Graben von Löchern und das Stören der Tierwelt sind untersagt.
c. Verwenden Sie umweltfreundliche Produkte, wenn möglich.

7. Sicherheit:

a. Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Sicherheitspersonals, der Festivalmitarbeiter, der Polizei, des Rettungsdienstes sowie Anweisungen, die über Lautsprecheranlagen und Videowände mitgeteilt werden.
b. Bewahren Sie Wertsachen bei sich auf. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene oder abhandengekommene Gegenstände oder Wertsachen.
c. Erste-Hilfe-Stationen sind vor Ort verfügbar. Bei Verletzungen oder medizinischen Problemen kontaktieren Sie das medizinische oder Sicherheitspersonal.

8. Badebereich/Badeordnung:

a. Der Veranstalter erlaubt den Gästen, die Anlagen gemäß den Bestimmungen dieser Badeordnung auf eigenes Risiko zu nutzen.
b. Der Veranstalter kann grundsätzlich Badeunfälle nicht vollständig ausschließen. Insbesondere tragen die Gäste selbst die Verantwortung für die mit der Ausübung von Sportaktivitäten im Badebereich verbundenen Gefahren und Risiken.
c. Der Zugang zum Badesee ist nur von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr gestattet. Personen, die sich außerhalb dieser festgelegten Zeiten unbefugt Zugang verschaffen, können vom Veranstalter des Festivals verwiesen werden und der Eintritt kann verwehrt werden.
d. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, die Aufsicht über unmündige oder körperlich bzw. geistig beeinträchtigte Personen sowie Nichtschwimmer zu übernehmen.
e. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass im Badebereich keine durchgehende Beaufsichtigung durch das Personal des Veranstalters sichergestellt ist.
f. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei hygienischen Bedenken bezüglich des Wasserzustandes den Zugang zum See zu verwehren. Bei Nichtbeachtung dieser Anweisung kann dem Besucher ein Platzverweis erteilt und der Zugang zum Gelände verwehrt werden.

9. Alkohol und Drogen:

a. Der Konsum von Alkohol ist nur für Personen ab 16 Jahren erlaubt, während der Konsum von Spirituosen erst ab 18 Jahren gestattet ist.
b. Der Besitz und Konsum illegaler Drogen sind strengstens untersagt und können strafrechtlich verfolgt werden.

10. Respekt:

a. Respektieren Sie die Privatsphäre und die persönlichen Grenzen anderer Teilnehmer.
b. Jegliche Form von Diskriminierung, Belästigung oder Gewalt wird nicht toleriert und führt zur sofortigen Verweisung vom Gelände.

11. Tiere:

a. Tiere jeglicher Art sind auf dem Festivalgelände und im Campingbereich nicht gestattet. Ausgenommen Blindenhunde mit Beißkorb und an der Leine geführt werden.

12. Müll und Recycling:

a. Bitte sammeln Sie Ihren Müll und recyceln Sie, wo immer dies möglich ist.
b. Mehrwegbecher sind an den Bars abzugeben oder mit nach Haus zunehmen.

13. Einhaltung der Gesetze:

a. Alle Teilnehmer müssen die örtlichen Gesetze und Vorschriften einhalten.

Bitte beachtet, dass das Nichtbefolgen dieser Regeln zur Verweisung vom Festivalgelände führen kann. Wir danken im Voraus für die Kooperation und wünschen ein aufregendes und sicheres Festivalerlebnis!